2021 gab es in der gesetzlichen Pflegeversicherung rund 4,6 Millionen Leistungsempfänger. Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Zahl der Menschen, die gepflegt werden müssen. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind - neben "normalem" altersbedingten Kräfteverfall - Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen.
Nach aktuellen Studien ist heute jede achte Frau mehr als 10 Jahre pflegebedürftig. Bei den Männern trifft dieses Schicksal immerhin jeden Zehnten.
Das Statistische Bundesamt hat hochgerechnet: in den nächsten 20 Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50% steigen, bis 2050 wird er sich sogar fast verdreifachen.
Gute Pflege ist teuer - die gesetzliche Pflegeversicherung reicht oft nicht aus
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Gut zwei Millionen Deutsche brauchen ständig Pflege. Zwei Drittel werden zu Hause betreut, ein Drittel stationär. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Kosten oft nicht annähernd. Ein Heimplatz kostet durchschnittlich 3.000 Euro im Monat, davon tragen Sie als Pflegebedürftiger rund die Hälfte selbst. Diese Kosten können Sie mit einer Pflege-Zusatzversicherung absichern.
Schützen Sie sich mit einer ergänzenden privaten Pflegeversicherung
Es gibt drei Varianten der ergänzenden Pflegeversicherung: Die Pflegerentenversicherung zahlt je nach Hilfsbedarf eine monatliche Rente aus, sobald Sie pflegebedürftig werden - je nach gewähltem Tarif schon ab Pflegegrad 1. Die Pflegekostenversicherung erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung die verbleibenden Kosten, je nach Vereinbarung bis zu 100 Prozent. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag.
Tipp: Der Staat belohnt Ihre private Zusatzvorsorge. Die Beiträge zu Ihrer ergänzenden privaten Pflegeversicherung können Sie in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung steigt rasant. Bereits heute sind mehr als 17 Millionen Deutsche älter als 65 Jahre. Tendenz steigend. Dieser Personenkreis ist in erhöhtem Maße vom Risiko der Pflegebedürftigkeit betroffen. Resultierend aus dem demografischen Wandel wurde in Deutschland 1995 das "Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit" verabschiedet. Nac... [ mehr ]
Kostenbeispiel für häusliche Pflege durch einen Pflegedienst: Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Durchschnittliche Kosten pro Monat 585.60 € 1.121,20 € 1.612,80 € 2.198,40 € 3.231,36 € Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung 125,00 €(Entlastungsbetrag*) 724,00 € 1.363,00 €... [ mehr ]
Dieser Grundsatz wurde zumindest für Pflegeversicherung durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz sehr stark entschärft. Mit dem Gesetz sollen Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem SGB XII unterhaltsverpflichtet sind, entlastet werden. Wer heute Sozialhilfe bekommt, muss in vielen Fällen befürchten, dass das Sozialamt Angehörige zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Wenn etw... [ mehr ]
Für alle, die sich selbst und ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Pflegefall schützen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge.
Die am häufigsten am Markt vorkommenden Varianten sind die Pflegerente und das Pflegetagegeld. Beide können zwar vor den finanziellen Folgen schützen, sind aber sowohl in der Leistungsart als auch in der Kalkulation grundverschieden.
Eine Pflegerente mit laufendem Beitrag bietet eine gute Möglichkeit, sich finanziell gegen den Pflegefall abzusichern. Je nach Absicherungsbedarf zahlen Sie regelmäßig oder auch einmalig einen bestimmten Beitrag in die Versicherung ein. Die Leistungszahlung im Pflegefall erfolgt dann abhängig vom Pflegegrad, in den Sie eingestuft werden und der Höhe der vereinbarten Pflegerente. Für die Auszahlung... [ mehr ]
Das Pflegetagegeld ist anders als die Pflegerente eine Risikoabsicherung ohne einen Rückkaufswert. Dafür dürfte der Beitrag im Vergleich zur Pflegerente günstiger sein. In dieser Form der Absicherung wählt der Kunde ein Tagegeld, das dann im Leistungsfall ausbezahlt wird. Das ausbezahlte Pflegetagegeld steht dem Versicherten zur freien Verfügung. Die meisten Anbieter lassen vom Kunden einen Pfleg... [ mehr ]