Seit dem 1. Januar 2007 haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Akupunkturbehandlung ohne Zuzahlung. Das gilt allerdings nur bei Rücken- oder Kniegelenksbeschwerden. Andere Anwendungsgebiete wie beispielsweise Asthma, Migräne oder Allergien sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherer noch nicht enthalten, der jährlich vom „Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Zahn... [ mehr ]