Vergleichen Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse


Dieses Element wird von einem Drittanbieter bereitgestellt und kann nur angezeigt werden, wenn Sie Drittanbieter-Cookies für externe Medien erlauben. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

alle Cookies erlauben nur Cookies für externe Medien erlauben

Akupunktur jetzt auf Kassenrezept

Seit dem 1. Januar 2007 haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Akupunkturbehandlung ohne Zuzahlung. Das gilt allerdings nur bei Rücken- oder Kniegelenksbeschwerden. Andere Anwendungsgebiete wie beispielsweise Asthma, Migräne oder Allergien sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherer noch nicht enthalten, der jährlich vom „Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Zahn...mehr ]